Gemeinde S Ü S E L Süsel, 10. März 2008
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 4 der Tagesordnung der Sitzung am 13.03.08 Kenntnisnahme bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2007 Beschlussvorschlag: Die in der vorgelegten Auflistung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit Beträgen bis zu 5.000,00 €, die gemäß § 4 der Haushaltssatzung vom Bürgermeister genehmigt wurden, werden zur Kenntnis genommen. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben von über 5.000,00 € werden genehmigt. Im Haushaltsjahr 2007 ist relativ spät ein II. Nachtragshaushaltsplan verabschiedet worden, der die bis dahin aufgelaufenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entsprechend berücksichtigt hat. Danach ist aber zu weiteren über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter anderem im Zuge des Jahresabschlusses gekommen. Überwiegend handelt es sich bei den Haushaltsüberschreitungen um geringfügige Beträge. Die anderen sollen nachstehend erläutert werden. Im Verwaltungshaushalt ist es bei der HHSt. 1300.6800 zu überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.968,70 € für die Abschreibung im Bereich der Feuerwehr gekommen. Hier sind u.a. zusätzliche Abschreibungen vorgenommen worden für das beschaffte HDL-Gerät und den Hochleistungslüfter, die nicht veranschlagt waren. Entsprechende Einnahmen finden sich im Haushalt bei der HHSt. 9100.2700. Mehrausgaben größeren Umfangs sind weiter bei der HHST. 5610.5400 angefallen. Unter anderem aufgrund des starken Graswuchses auf dem Süseler Sportplatz ist nach der erfolgten Regeneration der Flächen die Mahd fremdvergeben worden, da diese mit dem vorhandenen Gerät nicht leistbar gewesen ist. Das beauftragte Unternehmen hat den Sportplatz bis zum Herbst gemäht. Die hierfür bereitgestellten Mittel sind unter Berücksichtigung der weiter angefallenen Kosten für die Pflege des Platzes in Bujendorf nicht auskömmlich gewesen. Eine außerordentlich hohe überplanmäßige Ausgabe ist bei der HHST 9100.8600 angefallen. Diese ist aber eher erfreulich. Der Verwaltungshaushalt 2007 hat aufgrund der zur Jahresrechnung geschilderten Entwicklungen einen deutlich über die veranschlagte Zuführung zum Vermögenshaushalt hinausgehenden Zuführungsbetrag erwirtschaftet, welcher sich hier wiederfindet. Die Einnahmen und Ausgaben der Einzelpläne 0 – 8 des Verwaltungshaushalts bilden innerhalb der Abschnitte und Unterabschnitte jeweils ein Budget. Weitere Überschreitungen einzelner Ansätze werden daher durch die entsprechenden Deckungskreismittel gedeckt. Die übrigen Haushaltsüberschreitungen sind gemessen am Haushaltsvolumen gering. Im Vermögenshaushalt ist die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage außerplanmäßig erfolgt. Auch bei dieser in Höhe von 180.002,67 € handelt es sich um eine zuvor nicht absehbare äußerst positive Entwicklung
- - - - - - Zuständiger Fachdienst: Stabstelle Süsel Az.: Die Entscheidung trifft: X Gemeindevertretung Finanzausschuss Anlage: 1 gez. |