Feststellung eines neuen Gemeindevertreters Die bei der Gemeindewahl am 25.05.2008 als Bewerberin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands gewählte Britta Deubel, Neustädter Straße 33, Am Wittenmoor W, 23701 Süsel hat ihr Mandat niedergelegt. Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Herrn Karsten Klüver, Röbel, Am Dorfplatz 1, 23701 Süsel, als nachrückenden Listenbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands und Nachfolger für die ausscheidende Gemeindevertreterin fest und gebe den Namen hiermit bekannt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gem. § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen. Eutin, 26.06.2008 Stadt Eutin
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