Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Süsel In Abstimmung mit den Dorfvorsteherinnen und Dorfvorstehern lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner der nachstehend aufgeführten Dorfschaften zur jeweiligen öffentlichen Dorfschaftsversammlung ein. Diese Versammlung stellt gleichzeitig eine Einwohnerversammlung im Sinne des § 11 der Hauptsatzung dar. Wahlberechtigt für die Wahl des Dorfvorstandes sind alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre, die zur Kommunalwahl 2008 wahlberechtigt waren. Abstimmungsberechtigt für Angelegenheiten der Einwohnerversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner. Für alle Versammlungen gilt folgende Tagesordnung: *) Zusätzliche Tagesordnungspunkte für die Dorfschaft Gothendorf ergeben sich aus der Im Anschluss an die Dorfschaftsversammlung findet für die jeweilige Dorfschaft eine öffentliche Dorfvorstandssitzung statt mit folgender Tagesordnung:
- Die Dorfvorsteherin / der Dorfvorsteher -
Die Dorfvorstände werden auf 5 Jahre gewählt. Sie können Anträge an die Gemeinde richten und stellen ein wichtiges Bindeglied zur Selbstverwaltung und zur Verwaltung dar. Deshalb sollten die Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaften die Bedeutung dieser Wahlen und Veranstaltungen erkennen und sich rege beteiligen. Süsel, den 02.07.2008
Gemeinde Süsel
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