III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Volkshochschule der Gemeinde Süsel vom 24. April 2001 Aufgrund der §§ 4 und 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel am 25.09.2008 folgende III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Volkshochschule der Gemeinde Süsel erlassen. Art. 1 „§ 3 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel beruft auf Vorschlag des gemäß Hauptsatzung für Kultur zuständigen Ausschusses eine Volkshochschulleiterin bzw. einen –leiter. Art. 2 Die vorstehende Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“ Ausgefertigt: Süsel, 26. September 2008 Gemeinde Süsel
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