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Gemeinde Süsel
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III. Nachtragssatzung

zur Satzung über die Volkshochschule der Gemeinde Süsel

vom 24. April 2001

 

Aufgrund der §§ 4 und 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel am 25.09.2008 folgende III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Volkshochschule der Gemeinde Süsel erlassen.

Art. 1

„§ 3 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel beruft auf Vorschlag des gemäß Hauptsatzung für Kultur zuständigen Ausschusses eine Volkshochschulleiterin bzw. einen –leiter.

Art. 2

Die vorstehende Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

Ausgefertigt:

Süsel, 26. September 2008                                                                  Gemeinde Süsel
                                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                                                         gez. Dirk Maas

       

 

                                                                                                  

 

 

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