Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Süsel

Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember 2008

und 01. Januar 2009

 

Gemäß § 24 Abs. 2 der 1 Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBL. I, S. 169) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05. August 1977 (GVOBl. SH, S. 269) ordne ich an, dass am 31. Dezember 2008 und am 01. Januar 2009 in einem Umkreis von 200 m zu reetgedeckten Häusern im gesamten Bereich der Gemeinde Süsel keine pyrotechnischen Gegenstände der II. Klasse abgebrannt werden dürfen.

 

Süsel, 15.12.2008                                                                Gemeinde Süsel
                                                                                   
         - Der Bürgermeister -
                                                                          
                       gez. Dirk Maas

 

nach oben zurück
26. November 2024

Lichterstadt 2024

Eutin lädt ein zum weihnachtlichen Bummel durch die Altstadt. Unsere Lichterstadt leuchtet bis zum 05. Januar 2024 täglich von 16 bis ... Mehr erfahren