Amtliche BekanntmachungH a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Süsel für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2008 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
§ 2
§ 3
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. Ausgefertigt: Süsel, 19. Dezember 2008 Gemeinde S Ü S E L Bekanntmachungshinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Süsel, 19.12.2008 Gemeinde S Ü S E L
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