Amtliche Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde SÜSEL für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen ............................................
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38.000 |
5.647.500 |
5.609.500 |
2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen ............................................
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355.300 |
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528.200 |
883.500 |
§ 2
Es wird neu festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen..........
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von bisher 168.300 EUR auf 366.000 EUR. |
Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 30.07.2009 erteilt.
Ausgefertigt:
Süsel, 31.07.2009
Gemeinde S Ü S E L
- Der Bürgermeister -
In Vertretung
Gez. Peter Bimberg
1. stellv. Bürgermeister
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Süsel für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Eutin, Markt 1, 23701 Eutin, öffentlich aus.
Süsel, 31.07.2009
Gemeinde S Ü S E L
- Der Bürgermeister -
In Vertretung
Gez. Peter Bimberg
1. stellv. Bürgermeister