Gemeinde Süsel sucht Schiedsfrau / Schiedsmann
Die Gemeinde Süsel sucht zum 01. Januar 2013 für die Neubesetzung des Schiedsamtes eine Schiedsfrau / einen Schiedsmann. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Süsel, die den Anforderungen nach § 2 Schiedsordnung Schleswig-Holstein entsprechen, u.a. das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht unter Betreuung stehen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Rosburg - Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, Tel. (04521) 793-318 oder e-mail t.rosburg@eutin.de
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Süsel, die den Anforderungen nach § 2 Schiedsordnung Schleswig-Holstein entsprechen, u.a. das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht unter Betreuung stehen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Rosburg - Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, Tel. (04521) 793-318 oder e-mail t.rosburg@eutin.de
08.10.2012