Amtliche Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde SÜSEL für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. September 2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen ............................................ die Ausgaben .............................................
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217.300 176.100 |
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5.415.100 5.955.200 |
5.632.400 6.131.300 |
2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen ............................................ die Ausgaben .............................................
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69.300 69.300 |
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735.800 735.800 |
805.100 805.100 |
§ 2
Es wird neu festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.......... 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen..............................................................
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von bisher 311.400 EUR auf 368.300 EUR. von bisher 0 EUR auf 448.000 EUR.
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Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 09. Oktober 2012 unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung gem. § 85 Abs. 4 Nr. 2 GO für einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von 89.500 EUR erteilt.
Ausgefertigt:
Süsel, 12. Oktober 2012
Gemeinde S Ü S E L
- Der Bürgermeister –
In Vertretung
gez. Peter Bimberg