Grundsteuer
Grundsteuer-Hebesatz
Grundsteuer A 350 %
Grundsteuer B 370 %
Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach dem vom Finanzamt Plön festgesetzten Grundsteuermessbetrag in Verbindung mit dem von der Stadtvertretung der Stadt Eutin beschlossenen Hebesatz berechnet.
Berechnungsbeispiel
Messbetrag laut Grundsteuerbescheid 135,67 € x 370 % Hebesatz = 501,97 € festgesetzte Grundsteuer.
Information / Finanzamt
Einwendungen, die sich gegen den der Grundsteuer zugrunde liegenden Grundsteuermessbescheid richten, sind bei dem zuständigen Finanzamt vorzutragen (z.B. wenn Sie Einwände gegen die Höhe des Messbetrages haben oder sich fragen, warum sich der Messbetrag erhöht oder vermindert hat).
Einzugsermächtigung
Änderung Name, Adresse, Bankverbindung
Der/die Erwerber/in hat jedoch die Möglichkeit, die Grundsteuer FREIWILLIG zu übernehmen.
Hierzu ist die freiwillige Einverständniserklärung von dem Erwerber auszufüllen.
13.07.2009