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Gemeinde Süsel
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Straßenreinigungsgebühren

Allgemein
Soweit die Reinigungspflicht nicht den Eigentümern und dinglich Berechtigten der anliegenden Grundstücke übertragen worden ist, erhebt die Stadt Eutin für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. Die Stadt reinigt die Straßen mit Rücksicht auf ihre Lage, ihre Verkehrsbelastung und den Verschmutzungsgrad in

Reinigungsklasse I = einmal wöchentlich = 1,33 € pro laufende Meter
und
Reinigungsklasse II = dreimal wöchentlich = 2,66 € pro laufende Meter.

Bemessungsgrundlage
Die Straßenreinigung wird für die anliegenden und die durch die Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger) erhoben.
Maßstab für die Gebühr: 

1.

Die Straßenfrontmeterlänge des Grundstückes.

2.

Bei einem Grundstück, das nicht an die zu reinigende Straße grenzt (Hinterlieger), aber von ihr erschlossen wird, die Hälfte der längsten Ausdehnung des Grundstückes parallel zur Straße als Straßenfrontmeterlänge.
 

3.

Bei einem Grundstück, das mit weniger als zwei Drittel seiner längsten Ausdehnung parallel zur der zu reinigenden Straße an die Straße grenzt (Tortengrundstücke), zwei Drittel der längsten Ausdehnung des Grundstückes parallel zu der zu reinigenden Straße abzüglich ein Viertel des Unterschiedes zur tatsächlichen Frontlänge.

Eckgrundstücksermäßigung

Liegt ein Grundstück, das ausschließlich Wohnzwecken dient, an mehreren Straßenfronten, so wird im Einzelfall auf Antrag die Gebühr in Höhe von 80 % des vollen Satzes festgesetzt.
Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßen und beträgt der geringste Abstand zwischen den Straßen nicht mehr als 50 m, so wird auch hier im Einzelfall auf Antrag die Gebühr in Höhe von 80 % des vollen Satzes festgesetzt.

Eigentumswechsel
Tritt ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen ein, so hat der bisherige Verpflichtete die Gebühr bis zum Ende des Bemessungszeitraumes zu entrichten. Für die  Gebühren dieses Bemessungszeitraumes (Kalendervierteljahr) haftet neben dem bisherigen Gebührenpflichtigen auch der neue Gebührenpflichtige. Der Wechsel in der Person des Gebührenpflichten ist der Steuerabteilung an mit dem Besitzwechsel-Formular (DOWNLOAD) zuzeigen.


Antrag auf Überprüfung der Straßenreinigungsfront(en)
Anzeige über d. Erwerb v. Grundbesitz zur Berechnung d. Straßenreinigungsgebühr
Einzugsermächtigung
Änderung Name, Adresse, Bankverbindung
Merkblatt zur Straßenreinigung

13.07.2009 
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