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Gemeinde Süsel
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Öffentliche Bekanntmachung

 

Die Bekanntmachung , dass nach § 4 i.V.m. § 3 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein eine

Allgemeine R a t t e n b e k ä m p f u n g s a k t i o n

für die Stadt Eutin

einschließlich der Ortsteile Fissau, Neudorf, Sibbersdorf und Sielbeck

vom 17.08. – 30.08.2009

angeordnet wird, erfolgt auf der Internetseite der Stadt Eutin www.eutin.de und durch Veröffentlichung dieses Hinweises in der Zeitung

 

Die Eigentümer aller Grundstücke im Stadtgebiet sind zur Bekämpfung der Ratten verpflichtet. Zur Bekämpfung wird auf die einschlägigen Vorschriften der Rattenverordnung verwiesen.

 

Begründung:

Im Stadtgebiet Eutin ist seit Monaten ein rasch zunehmender erheblicher Rattenbefall festgestellt worden. Maßnahmen auf Einzelgrundstücken sind bisher erfolglos geblieben. Um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit abzuwenden ist der Rattenbefall weitgehend zu reduzieren. Eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion ist deshalb erforderlich.

 

Sollte festgestellt werden, dass ein Verpflichteter die Rattenbekämpfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wird hiermit die Ersatzvornahme durch Dritte angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden vorläufig mit 200,-- € je Grundstück veranschlagt.

 

Hinweis:

Auf die Sicherheitsvorschriften der §§ 5 -7 der o.a. Kreisverordnung (www.kreis-oh.de) weise ich besonders hin. Insbesondere ist zu beachten, dass nur zugelassene Mittel und Verfahren verwendet werden dürfen und Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.

 

Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutliche sichtbar hinzuweisen; Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben.

 

 

Eutin, den 14.08.2009

Stadt Eutin

 

Der Bürgermeister

 

Ordnungsamt

 

 

 gez. Elgin Lohse

 

. 1.stellv. Bürgermeister

 

14.08.2009 
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