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Gemeinde Süsel
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadtvertreterin Franziska Matthes ist am 30.11.2009 zurückgetreten.

Als Nachfolger stelle ich Herrn Thomas Koebke, Waldstraße 3, 23701 Eutin aus der Liste der FWE fest.

Gegen diese Feststellung kann jeder für die Stadtvertretung Wahlberechtigte nach § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eutin, Fachdienst Bürger-service, öffentliche Sicherheit, Lübecker Straße 17, Zimmer 5, abgegeben werden. Die Frist hierfür beträgt einen Monat nach Bekanntmachung.

Eutin, den 16.12.2009
Stadt Eutin
- Der Bürgermeister-
- als Gemeindewahlleiter-


gez. Klaus-Dieter Schulz

19.12.2009 
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