Das Ordnungsamt der Stadt Eutin weist wegen der Verhaltensweise vieler Menschen in den letzten Jahren auf ein Verbot hin, nachdem zum Jahreswechsel in einem Umkreis von 200 Metern um reetgedeckte Gebäude keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse 2 abgebrannt werden dürfen. Die Brandgefahr, die vor allem von Feuerwerksraketen ausgehe, werde nur allzu oft unterschätzt. Sowohl im Bereich der Stadt Eutin als auch in der Gemeinde Süsel gibt es noch zahlreiche Reetdachhäuser.
In den vergangenen Jahren sei es leider wiederholt zu Verstößen gegen diese Verordnung gekommen, stellt das Ordnungsamt fest. Damit Gefährdungen ausgeschlossen werden und auch die Bewohner von Reetdachhäusern eine fröhliche Silvesternacht ohne Ängste um Leben und Gesundheit - aber auch um ihr Hab und Gut - verbringen können wird darum gebeten, mit ein wenig Verständnis füreinander den Sicherheitsabstand zu beachten. Damit bleibt der Verwaltung auch die Einleitung ansonsten drohender Ordnungswidrigkeitsverfahren erspart. Keinesfalls darf man sich auf eine scheinbare feuchte Witterung verlassen. Aufgrund der chemischen Zusammensetzung der Raketen, kann ein Entzünden von Reetdächern niemals ausgeschlossen werden. Neben diesem Verbot sollten natürlich alle gängigen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, damit es ein frohes und gesundes neues Jahr wird.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass es seit August diesen Jahres ein generelles Verbot zum Abbrennen von sog. Himmelslaternen besteht.