Bekanntmachung der Stadt Eutin und der Gemeinde Süsel
Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule
Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen |
418 |
Anzahl der ungültigen Eintragungen |
52 |
Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (31. Dezember 2009) |
18.103 |
Eutin, 05.02.2010
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
Klaus-Dieter Schulz