Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
für den öffentlichen Verkehr
gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
vom 25. November 2003

Die Stadt Eutin als Trägerin der Straßenbaulast widmet gemäß §§ 6 und 3 Abs. 1 Ziffer 3a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) die

Heinrich-Westphal-Straße

dem öffentlichen Verkehr:

Die Straße wird gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße eingestuft. Eine Beschränkung auf eine bestimmt Benutzungsart erfolgt nicht.

Eutin, den 28.10.2010
S t a d t   E u t i n
Der Bürgermeister
Klaus-Dieter Schulz

05.11.2010 
nach oben zurück
11. Dezember 2025

Ihre Zukunft bei uns!

Wir sind ein toller Standort mit Natur, Kultur und einer komplett sanierten charmanten Altstadt. Sie suchen eine neue Herausforderung? Die ... Mehr erfahren

Hilfstool