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Gemeinde Süsel
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Eutin gibt bekannt, dass nach § 4 i.V.m. § 3 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein eine

Allgemeine  R a t t e n b e k ä m p f u n g s a k t i o n
für die Sudetenstraße und Grundstücke Plöner Str. 154 und 158
vom 08.04. – 22.04.2011

angeordnet wird. 

Die Eigentümer aller Grundstücke  sind zur Bekämpfung der Ratten verpflichtet. Zur Bekämpfung wird auf die einschlägigen Vorschriften der Rattenverordnung verwiesen.

Begründung:
Im Stadtgebiet Eutin ist seit Monaten ein rasch zunehmender erheblicher Rattenbefall festgestellt worden. Maßnahmen auf Einzelgrundstücken sind bisher erfolglos geblieben. Um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit abzuwenden ist der Rattenbefall weitgehend zu reduzieren. Eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion ist deshalb erforderlich.

Sollte festgestellt werden, dass ein Verpflichteter die Rattenbekämpfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wird hiermit die Ersatzvornahme durch Dritte angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden vorläufig mit 200,-- € je Grundstück veranschlagt.

Hinweis:

Auf die Sicherheitsvorschriften der §§ 5 -7 der o.a. Kreisverordnung (www.kreis-oh.de) weise ich besonders hin. Insbesondere ist zu beachten, dass nur zugelassene Mittel und Verfahren verwendet werden dürfen und Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.

Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutliche sichtbar hinzuweisen; Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben.

 

Eutin, den 04.04.2011     

Stadt Eutin

 

Der Bürgermeister

 

Ordnungsamt

 

gez. Klaus-Dieter Schulz

     

 

 

 

 

 

07.04.2011 
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