Beurkundung von Sterbefällen | ||
Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterfalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. Grundsätzlich kann ein Sterbefall einer Person nur dann in Eutin beurkundet werden, wenn die Person im Standesamtsbezirk Eutin (dies ist der Bereich der Stadt Eutin sowie der Gemeinden Süsel und Bosau) verstorben ist.
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27.07.2011