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Gemeinde Süsel
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Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls

 

1)    Grundsätzlich erforderliche Dokumente

  • Ausweisdokument der vorsprechenden Person
  • Bundespersonalausweis der verstorbenen Person bzw. Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und ggf. Kopie des Reisepasses des überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners, wenn der Familienstand verheiratet bzw. verpartnert ist und diese nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)
  • schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (betrifft ledigliche die Sterbefälle, die sich in Kranhäusern, Alten- oder Pflegeheimen zugetragen haben)
  • einfache Melderegisterauskunft, wenn letzter Wohnort nicht Eutin/Süsel ist

2)    Dokumente für ledige Verstorbenen (d. h. zeitlebens unverheiratet und nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet)

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde

3)    Dokumente für verheiratete Verstorbene

  • bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1975 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
  • bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland: Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR: Eheurkunde der letzten Ehe
  • bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik Deutschland: Eheurkunde der letzten Ehe und zusätzlich die unter 2) genannten Dokumente für beide Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde

4)    Dokumente für verwitwete Verstorbenen

  • sämtliche unter Ziffer 3) genannten Dokumente, außer der Geburtsurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten

5)    Dokumente für geschiedene Verstorbene

  • sämtliche unter Ziffer 3) genannten Dokumente, außer der Geburtsurkunde des geschiedenen Ehegatten
  • Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk; sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist u. U. zusätzlich der Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung vorzulegen

6)    Dokumente für Verstorbenen in Lebenspartnerschaft

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde des Verstorbenen, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag des/der überlebenden Lebenspartners/Lebenspartnerin
  • Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft

7)    Dokumente für Verstorbene, deren Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde

  • sämtliche unter Ziffer 6) genannten Dokumente
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Lebenspartners oder
  • Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk

8)    Zusätzliche Dokumente für verstorbenen Spätaussiedler

  • ·         Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach  15 BVFG (auch des überlebenden Ehegatten/Partners)
  • ·         Registrierschein; auch den des überlebenden Ehegatten/Partners
  • ·         Bescheinigung über alle Namenserklärungen (z. B. nach § 94 BVFG und/oder zum Ehenamen) bzw. Namensänderungsurkunde; jeweils auch vom überlebenden Ehegatten/Partner
  • ·         evtl. Einbürgerungsurkunde

 

Alle Urkunden die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt und nach ISO-Norm transliteriert werden. Ggf. wird noch die Anbringung einer Apostille oder Legalisation gefordert.

Diese Auflistung ist nicht abschließend, evtl. werden noch weitere Unterlagen erforderlich.

 

 

27.07.2011 
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