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Gemeinde Süsel
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Informationen für Bestatter

Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen wir die im Button »Unterlagen für die Beurkundung« genannten Dokumente. Die Krankenhäuser und Altenheime sind zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet, bitte ergänzen Sie die vorhandenen Daten. Sollten Sie einen Haussterbefall anzeigen, denken Sie bitte an den Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer.

27.07.2011 
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20. August 2024

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