Ausstellung von Sterbeurkunden
Sterbeurkunden können Ehe- und Lebenspartner sowie Personen die mit der verstorbenen Person in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel usw.) verwandt sind sowie voll- oder halbbürtige Geschwister gegen Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses erhalten.
Darüber hinaus erhalten nur diejenigen Personen die entsprechenden Urkunden, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen können, d. h. die Personenstandsurkunde muss für die Wahrung oder die Durchsetzung eines Rechtes erforderlich sein, wobei es hierzu keine andere Möglichkeit geben darf. Die Erforderlichkeit der Urkunde wird im Einzelfall vom Standesamt geprüft!