Kirchenaustritte | ||
Wenn Sie aus einer Kirche austreten möchten, müssen Sie diesen Austritt persönlich vor dem Standesbeamten Ihres Wohnsitzes oder einem Notar erklären. Dazu bringen Sie bitte mit: - Personalausweis - Stammbuch der Familie (wenn verheiratet oder verheiratet gewesen) - 10,00 Euro Gebühren Austrittserklärungen müssen von Personen ab 14 Jahren selbst und von Personen unter 14 Jahren von ihren Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Standesamtes: Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Bitte bedenken Sie, dass der Kirchenaustritt lohnsteuerrechtlich ab dem Ende des auf den Austritt folgenden Monats wirksam wird. Beispiel: Austritt : zwischen dem 01. und dem 31.08. = Kirchensteuerbefreit ab 01.10. Die Lohnsteuerkarte lassen Sie bitte im Anschluss an den Austritt beim Bürgerbüro ändern. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie die Karte von Ihrem Arbeitsgeber zurück fordern. |
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01.08.2011