Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland | ||
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung. Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich bei uns. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: 0 45 21 / 79 32 10 Kosten für die Nachbeurkundung: 80,00 Euro Kosten für eine eventuell zeitgleich abgegebene Namenserklärung: 30,00 Euro Kosten für eine Eheurkunde: 10,00 Euro
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01.08.2011