Besetzung des Schiedsamtes der Stadt Eutin
Nach der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist für für jede Gemeinde eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen.
Sowohl die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes der Stadt Eutin als auch die seiner Stellvertreterin enden im Dezember 2011. Es muss daher von der Stadtvertretung eine Schiedsfrau / ein Schiedsmann und eine stellvertretende Schiedsfrau / ein stellvertretender Schiedsmann gewählt werden.
Interessierte Personen können sich für beide Ämter bis Freitag, 11. November 2011, bewerben bei der
Stadt Eutin
Fachdienst Bürgerservice - Öffentliche Sicherheit
Frau Lunau (04521) 793-201
Postadresse: Postfach 328, 23693 Eutin
Büroadresse: Lübecker Str. 17, 23701 Eutin
In das Schiedsamt sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Das Amt kann nicht bekleiden, wer
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- unter Betreuung steht.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt,
- durch sonstige gerichtliche Anordnung (nicht Betreuung) in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für 5 Jahre gewählt. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann führt die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fort.