Mit Interesse habe ich die Pressemitteilung des Herrn Roger H. Müller vom Steuerzahlerbund zur Kenntnis genommen und stelle fest, dass es weder ein Gespräch noch einen Informationsaustausch zwischen dem Bund der Steuerzahler und der Stadt Eutin gegeben hat. Es wurden von dort lediglich einige Daten über den noch nicht beschlossenen Haushaltsplan 2012 der Stadt abgefordert.
Schade, hätten doch durch eine direkte Kontaktaufnahme manche Klärung erfolgen und falsche Annahmen vermieden werden können.
Warum sich andere Städte nicht um die „Landesgartenschau 2016“ bewerben müssen wir hier in Eutin nicht nachvollziehen. Nicht nur wir stellen allerdings fest, dass in Eutin hervorragende räumliche und inhaltliche Rahmenbedingungen für eine Landesgartenschau vorhanden sind.
Das in Aufstellung befindliche Integrierte Stadt-entwicklungskonzept (ISEK) unterstützt unsere beabsichtigte Bewerbung inhaltlich. So werden beginnend mit dem Bahnhof über die Innenstadt bis hin zum Schlossgarten, mit der Stadtbucht und dem Seepark Flächen angesprochen, für die die Durchführung einer Landesgartenschau von hohem Interesse sind - und mit oder ohne Landesgartenschau auf jeden Fall entwickelt werden müssen.
Über die Landesgartenschau hätte die Stadt nunmehr die Möglichkeit, in einem überschaubaren Zeitraum - also bis zum Beginn der Gartenschau 2016 - diesen Modernisierungsprozess sicherstellen zu können. Selbstverständlich sind die finanziellen Rahmenbedingungen dabei genauestens zu betrachten, und ich danke dem Bund der Steuerzahler für die deutlichen Hinweise. Es sind in der Tat die Chancen gegen die Risiken abzuwägen - und genau das tun wir in der jetzigen Bearbeitungsphase.
Fest steht allerdings, dass bloße Vergleiche mit anderen Landesgartenschauen nur sehr schwer oder gar nicht angestellt werden können, weil die Ziele der Städte unterschiedlich waren und sich zwischenzeitlich formellen Bedingungen geändert haben. Dennoch bleibt die Finanzierungstruktur zu beachten, die sich in den Durchführungs- und den Investitionshaushalt gliedert. Danach ist es auch in den anderen Städten nicht möglich gewesen, investive Maßnahmen über den Durchführungshaushalt zu finanzieren, der sich im Wesentlichen aus Eintrittsgeldern, Miet-, Pacht- und Sponsorengelder selbst finanzieren muss. Eine Refinanzierung des Investitionshaushaltes über den Durchführungshaushalt ist nicht zulässig. Bezogen auf etwaige Folge(Pflege)kosten muss festgestellt werden, dass die Anlagen des Schlossgartens, des Seeparks, der Stadtbucht usw. bereits von der Stadt gepflegt werden, so dass der Hinweis „hohe Folgekosten nach der Gartenschau ohne zusätzliche Eintrittsgelder“ einfach unrichtig ist. Was auch immer der Bund der Steuerzahler unter fehlender Infrastruktur gemeint haben mag, in Eutin steht ein belastungsfähiges Verkehrsnetz zur Verfügung, das sich dadurch besonders qualifiziert, dass die Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs als hervorragend zu bezeichnen ist. Die fußläufige Anbindung der Landesgartenschauflächen vom Bahnhof aus ist ein Riesenvorteil - ebenso aber auch die Möglichkeit, den Individualverkehr bereits in den Eingangsbereichen zur Stadt aufnehmen zu können.
Abschließend bleibt für mich die Frage offen, warum sich der Bund der Steuerzahler im Vorfeld einer für die Stadt Eutin so wichtigen Entscheidung derart massiv einmischt. Nochmals zur Erinnerung: Es geht derzeit darum, ob wir uns überhaupt bewerben wollen / sollen.
Ein Verhindern der Landesgartenschau zum jetzigen Zeitpunkt würde sowohl die gewerbliche Wirtschaft und den Einzelhandel, speziell aber auch die städtebauliche und kulturelle Entwicklung dieser Stadt behindern; das kann doch nicht im Sinne des Steuerzahlerbundes sein. Auch nicht das Verhindern von Investitionen denn, 1 Euro Städtebau-fördermittel (das sind die Mittel im Investitionshaushalt) ziehen weitere 6 Euro nach sich – s. Untersuchung des BMVBS.
Sehr gern hätten wir in Gesprächen diese Situation erörtert und erklärt - auf gut gemeinte Hinweise reagiert - aber die Beteiligung der Stadt beschränkte sich in diesem Fall auf das kurzfristige Abfordern von Haushaltszahlen.
Schade, Herr Müller, ich hätte gern mit Ihnen darüber gesprochen.
Ähnliches gilt für den NABU: Wir wollen die natürlichen Ressourcen nicht zerstören, sondern im Rahmen der vorgegebenen Ziele entwickeln. Diese ergeben sich u.a. aus dem Landschaftsplan 2005, die integraler Bestandteil einer Landesgartenschau sein werden. Natürlich heißt das für Eutin die Abwägung der Belange des Sportes, der Freizeitnutzung und des Naturschutzes. Hieraus entstehende Konflikte können über die Landesgartenschau besser gelöst werden als bisher.