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Gemeinde Süsel
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Die Stadt Eutin gibt bekannt, dass nach § 4 i.V.m. § 3 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein eine

Allgemeine  R a t t e n b e k ä m p f u n g s a k t i o n
für die Stadt Eutin
einschließlich der Ortsteile Fissau, Neudorf, Sibbersdorf und Sielbeck
vom 15.09.-29.09.2012
angeordnet wird.

    

Die Eigentümer aller Grundstücke im Stadtgebiet sind zur Bekämpfung der Ratten verpflichtet. Zur Bekämpfung wird auf die einschlägigen Vorschriften der Rattenverordnung verwiesen.

Begründung:
Im Stadtgebiet Eutin ist seit Monaten ein rasch zunehmender erheblicher Rattenbefall festgestellt worden. Maßnahmen auf Einzelgrundstücken sind bisher erfolglos geblieben. Um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit abzuwenden, ist der Rattenbefall weitgehend zu reduzieren. Eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion ist deshalb erforderlich.

Sollte festgestellt werden, dass ein Verpflichteter die Rattenbekämpfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wird hiermit die Ersatzvornahme durch Dritte angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden vorläufig mit 200,-- € je Grundstück veranschlagt.

Hinweis:
Auf die Sicherheitsvorschriften der §§ 5 -7 der o.a. Kreisverordnung (www.kreis-oh.de) weise ich besonders hin. Insbesondere ist zu beachten, dass nur zugelassene Mittel und Verfahren verwendet werden dürfen und Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.

Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutliche sichtbar hinzuweisen; Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben. 

Eutin, den 03.09.2012     

Stadt Eutin

 

Der Bürgermeister

 

Ordnungsamt
gez. Klaus-Dieter Schulz

 

 

   

 

 

 

 
11.09.2012 
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