Der Stadtvertreter Henning von Schöning ist mit Wirkung vom 07.09.2012 zurückgetreten.
Als Nachfolger stelle ich Herrn Volker Rosenau, Hoher Berg 26, 23701 Eutin, aus der Liste der Partei Bündnis ´90/Die Grünen fest.
Gegen diese Feststellung kann jeder für die Stadtvertretung Wahlberechtigte nach § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eutin, Fachdienst Bürgerservice, öffentliche Sicherheit, Lübecker Straße 17, Zimmer 5, abgegeben werden. Die Frist hierfür beträgt einen Monat nach Bekanntmachung.
Eutin, den 20.09.2012
Stadt Eutin
- Der Bürgermeister-
- als Gemeindewahlleiter-
gez. Klaus-Dieter Schulz