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Gemeinde Süsel
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Informationen zum neuen Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2006 gilt in Deutschland eine neue Ausweisregelung bei Kindern. Demnach gibt es keinen Kinderausweis mehr, sondern ausschließlich einen Kinderreisepass. Dieser ist von Geburt an bis zum vollendeten 10. Lebensjahr gültig, danach ist eine Verlängerung bis zum 16. Lebensjahr möglich. Den Antrag für den Kinderreisepass muss das Kind ab dem 10. Lebensjahr bereits unterschreiben.

 

Was wird für die Antragstellung benötigt?

aktuelle Größe und Augenfarbe des Kindes

Geburtsurkunde des Kindes oder Kinderausweis bzw. Reisepass

ein aktuelles Lichtbild des Kindes gemäß den Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel (biometrietauglich, d.h. Format 45 x 35 mm, Frontalaufnahme, neutraler Gesichtsausdruck usw. – die Eutiner Fotografen sind darüber informiert)

Unterschrift und Ausweis der Erziehungsberechtigten (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten)

Kosten:

Neuausstellung: 13,00 €

Verlängerung: 6,00 €

Dieser Kinderreisepass kann im Bürgerbüro der Stadt Eutin beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie vor Ort oder unter der bekannten Tel.-Nr. 793135.

27.03.2006 
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