Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
für den öffentlichen Verkehr
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Schleswig-Holstein
vom 25.01.2003
Die Stadt Eutin als Trägerin der Straßenbaulast widmet hiermit gemäß §§ 6 und 3 Abs. 1 Ziffer 3a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG)
1. die Straßen im Gewerbegebiet B-Plan Nr. 90 (Interkommunales Gewerbegebiet)
Röntgenstraße (neuer Teil)
Marie-Curie-Straße
Albert-Einstein-Straße
2. die Straßen im Gewerbegebiet an der B 76 (B-Plan Nr. 31)
Röntgenstraße (alter Teil: Gemarkung Eutin Flur 14 Flurstück 21/55)
Otto-Hahn-Straße (Gemarkung Eutin Flur 14 Flurstück 21/23 u. 21/24)
Max-Planck-Straße (Gemarkung Eutin Flur 14 Flurstück 21/25)
Ohmstraße (Gemarkung Eutin Flur 14 Flurstück 21/26)
dem öffentlichen Verkehr.
Die Straßen werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a des Straßen- und Wegegesetzes als Ortsstraße eingestuft. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart erfolgt nicht.
Der Umfang der Verkehrsflächen zu Ziffer 1 ergibt sich aus der genehmigten Ausbauplanung für das Erschließungsgebiet und insbesondere aus den danach örtlich hergestellten Erschließungsanlagen.
Die Widmung der unter Ziffer 2 genannten Straßen erfolgt mit Rückwirkung zum 01.04.1992.
Gegen diese Widmung kann jeder innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Bekanntmachung an, Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Eutin, Markt 1, 23701 Eutin, einzulegen.
Eutin, den 26.06.2006
S t a d t E u t i n
K.-D. Schulz
Bürgermeister