Öffentliche Bekanntmachung
Nach § 4 i.V.m. § 3 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein ordne ich eine
Allgemeine R a t t e n b e k ä m p f u n g s a k t i o n
für die Stadt Eutin
einschließlich der Ortsteile Fissau, Neudorf, Sibbersdorf und Sielbeck an
vom 11.09 –24.09.2006
Die Eigentümer aller Grundstücke im Stadtgebiet sind zur Bekämpfung der Ratten verpflichtet. Zur Bekämpfung wird auf die einschlägigen Vorschriften der Rattenverordnung verwiesen.
Begründung:
Im Stadtgebiet Eutin ist seit Monaten ein rasch zunehmender erheblicher Rattenbefall festgestellt worden. Maßnahmen auf Einzelgrundstücken sind bisher erfolglos geblieben. Um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit abzuwenden ist der Rattenbefall weitgehend zu reduzieren. Eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion ist deshalb erforderlich.
Sollte festgestellt werden, dass ein Verpflichteter die Rattenbekämpfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wird hiermit die Ersatzvornahme durch Dritte angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden vorläufig mit 200,-- _ je Grundstück veranschlagt.
Hinweis:
Auf die Sicherheitsvorschriften der §§ 5 -7 der o.a. Kreisverordnung weise ich besonders hin. Insbesondere ist zu beachten, dass nur zugelassene Mittel und Verfahren verwendet werden dürfen und Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.
Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutliche sichtbar hinzuweisen; Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben.
Eutin, den 25.08.2006
Stadt Eutin
-Der Bürgermeister-
Ordnungsamt
Az. 321310 284/2006
Klaus-Dieter Schulz