Ö f f e n t l i c h e M a h n u n g
Die Stadt Eutin erinnert an die Einzahlung der am 03.06.2006 bis zum 04.09.2006 fällig gewesenen und nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben.
Gewerbesteuer
Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren
Hundesteuer
Fremdenverkehrsabgabe
und Vergnügungssteuer
Rückstände werden nach Ablauf einer Woche mit den zu berechnenden
Säumniszuschlägen und Gebühren im Verwaltungswege eingezogen.
Eutin, den 16.09.2006
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
-Stadtkasse-