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Gemeinde Süsel
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Ö f f e n t l i c h e  M a h n u n g

Die Stadt Eutin erinnert an die Einzahlung der am 05.09.2006 bis zum 24.11.2006 fällig gewesenen und nachstehend aufgeführten Abgaben und Steuern.

                        Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren
                        Gewerbesteuer
                        Hundesteuer
                        Fremdenverkehrsabgabe
                        und Vergnügungssteuer

Rückstände werden nach Ablauf einer Woche mit den zu berechnenden Säumniszuschlägen und Gebühren im Verwaltungswege eingezogen.

Eutin, den 09.12.2006 
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
 -Stadtkasse-

 

09.12.2006 
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