Ö f f e n t l i c h e M a h n u n g
Die Stadt Eutin erinnert an die Einzahlung der am 05.09.2006 bis zum 24.11.2006 fällig gewesenen und nachstehend aufgeführten Abgaben und Steuern.
Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren
Gewerbesteuer
Hundesteuer
Fremdenverkehrsabgabe
und Vergnügungssteuer
Rückstände werden nach Ablauf einer Woche mit den zu berechnenden Säumniszuschlägen und Gebühren im Verwaltungswege eingezogen.
Eutin, den 09.12.2006
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
-Stadtkasse-