Öffentliche Bekanntmachung
3. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Eutin
Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Eutin vom 31.05.2003 wird durch Beschluss der Stadtvertretung vom 06.12.2006 wie folgt geändert:
Änderung von § 1 Abs. 1 Nr.2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
1. Die Ziffern 8 und 9 (Einvernehmen nach § 36 BauGB) werden ersatzlos gestrichen.
2. Die bisherige Nr. 10 (Stellungnahmen und Beteiligung zu Planfeststellungsverfahren) wird Nr. 8
§ 2
Änderung von § 2 Entscheidungsbefugnis des/der Bürgermeisters/in
§ 2 Nr.9 (Entscheidung des Einvernehmens der Stadt nach § 36 BauGB) erhält folgende Fassung:
Entscheidung des Einvernehmens der Stadt nach § 36 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 31, 33 - 35 BauGB.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Zuständigkeitsordnung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.
Ausgefertigt:
Eutin, 12.12.2006
gez. Klaus-Dieter Schulz
Bürgermeister