B e k a n n t m a c h u n g
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Eutin nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Die von dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 01.02.2007 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Eutin für das Gebiet nördlich der Jacob-Rehder-Straße und östlich der Riemannstraße sowie der Begründung dazu liegen vom
05.03. bis einschließlich 19.03.2007
in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, im Flur vor dem Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Die erneute öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die erneute Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.
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- PDF-Datei: 1.2 MB
Eutin, 16. Februar 2007
S t a d t E u t i n
-Der Bürgermeister-
gez. Schulz
Bürgermeister