Ö f f e n t l i c h e M a h n u n g
Die Stadt Eutin erinnert an die Einzahlung der am 27.11.2006 bis zum 02.03.2007 fällig gewesenen und nachstehend aufgeführten Abgaben und Steuern.
Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren
Gewerbesteuer
Hundesteuer
Fremdenverkehrsabgabe
und Vergnügungssteuer
Rückstände werden nach Ablauf einer Woche mit den zu berechnenden Säumniszuschlägen und Gebühren im Verwaltungswege eingezogen.
Eutin, den 10.3.2007
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
- Stadtkasse -