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Gemeinde Süsel
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtvertreter Johannes Brügmann hat sein Mandat am 28.02.2007 niedergelegt.
Als Nachfolgerin stelle ich aus der Liste der CDU, Frau Rangna Peter, Holstenstraße 44, 23701 Eutin, fest.

Gegen diese Feststellung kann jeder für die Stadtvertretung Wahlberechtigte nach § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eutin, Fachdienst Bürgerservice, öffentliche Sicherheit, Lübecker Straße 17, Zimmer 09, abgegeben werden. Die Frist hierfür beträgt einen Monat nach Bekanntmachung.

 

Eutin, den 09.03.2007

Stadt Eutin
- Der Bürgermeister-
- als Gemeindewahlleiter-
Wahlamt
gez. Klaus-Dieter Schulz

 

10.03.2007 
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11. Dezember 2025

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