Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 der Stadt Eutin für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße und Albert-Mahlstedt-Straße für die Albert-Mahlstedt-Schule nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 07.06.2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 der Stadt Eutin für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße und Albert-Mahlstedt-Straße für die Albert-Mahlstedt-Schule und die Begründung liegen vom 17.07. bis 17.08.2007 in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, im Flur vor dem Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Eutin den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.
Die öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.
- Übersichtsplan –
Eutin, den 27. Juni 2007
S t a d t E u t i n
- Der Bürgermeister –
gez. Schulz
Bürgermeister