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Gemeinde Süsel
Inhalt

1. Änderung
der Entschädigungssatzung der Stadt Eutin

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Eutin vom 04.07.2007 die folgende 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Eutin vom 31.05.2003 erlassen:

§ 1
In § 10 wird die Aufwandsentschädigung für den Ortswehrführer Neudorf und den Stellv. Ortswehrführer Neudorf wie folgt geändert:

Ortswehrführer Neudorf

672,00 €

Stellv. Ortswehrführer Neudorf

336,00 €

§ 4
Inkrafttreten
Diese 1. Änderung der Entschädigungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende 1. Änderung der Entschädigungssatzung wird hiermit ausgefertigt.

Eutin, den 05.07.2007

gez. Klaus-Dieter Schulz
Bürgermeister

13.07.2007 
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