Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Eutin nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 05.07.2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Eutin für ein Gebiet südlich der Seestraße im Bereich der Straße Dubenbrok im Ortsteil Neudorf und die Begründung liegen vom 14.08. bis 14.09.2007 in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, im Flur vor dem Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Eutin den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.
Die öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.
- Übersichtsplan –
Eutin, den 27. Juli 2007 S t a d t E u t i n - - Der Bürgermeister –
gez. Schulz