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Gemeinde Süsel
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Bekanntmachung über die Eröffnung der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft über das Internet

Gemäß § 27 Abs. 2 des Landesmeldegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2004 (GVOBl. S.-H. S. 214), geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 01. Februar 2005 (GVOBl. S.-H. S. 57) wird bekannt gegeben, dass ab dem 01. November 2007 der Zugang zur automatisierten Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über das Internet eröffnet wird. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, Widerspruch gegen diese Form der Auskunftserteilung einzulegen. Der Widerspruch bewirkt nicht, dass die Melderegisterauskunft generell unterbleibt, sondern nur nicht über das Internet erfolgt. Die Erteilung der Melderegisterauskunft auf dem schriftlichen Weg wird hier trotzdem erteilt. Ihren Widerspruch richten Sie bitte schriftlich an das Bürgerbüro der Stadt Eutin, Markt 1, 23701 Eutin.

Stadt Eutin
Der Bürgermeister
Fachdienst Bürgerservice
gez. Klaus-Dieter Schulz

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