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Gemeinde Süsel
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Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
für den öffentlichen Verkehr
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Schleswig-Holstein
vom 25.01.2003

Die Stadt Eutin als Trägerin der Straßenbaulast widmet gemäß §§ 6 und 3 Abs. 1 Ziffer 3a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr:

a) Die Erschließungsstraße „Löhnhorst“ wird als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart erfolgt nicht.

b) Der selbständige Fußverbindungsweg zwischen der Straße Löhnhorst und dem Braaker Mühlenweg wird als sonstige öffentliche Straße / beschränkt öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 4b StrWG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Eutin, den 07.12.2007
S t a d t   E u t i n
Der Bürgermeister
Klaus-Dieter Schulz

08.12.2007 
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