Die Listen der Personen, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegen in der Zeit vom 21. Juli 2008 bis einschließlich 27. Juli 2008 im Rathaus Eutin, Bürgerbüro, Markt 1, sowie im Rathaus Süsel, Bürgerbüro, An der Bäderstraße 64, während der Dienststunden zur Einsichtsnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zur Niederschrift bei den unten bezeichneten Behörden erhoben werden.
Eutin, den 19. Juli 2008
Gemeinde Süsel gez. Dirk Maas
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Stadt Eutin gez. Klaus-Dieter Schulz |