Der Wintereinbruch hat auch in diesem Jahr wieder zu Beschwerden hinsichtlich der mangelhaften Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf den Gehwegen geführt. Dies nimmt die Stadt Eutin zum Anlass, ausdrücklich auf die Räum- und Streupflicht gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eutin hinzuweisen.
Schnee ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. Glätte ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich zu beseitigen, nach 20.00 Uhr entstandene Glätte bis 8.00 Uhr des folgenden Tages.
Die Verwendung von Salz, salzhaltigen Mischungen und anderen ätzenden Stoffen ist auf öffentlichen Flächen verboten.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.