Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat, oder zuletzt hatte.
Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin.
Kosten für die Nachbeurkundung: 80,00 Euro
Kosten für eine eventuell zeitgleich abgegebene Namenserklärung: 30,00 Euro
Kosten für eine Eheurkunde: 10,00 Euro