Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland gestorbene Person ihren Wohnsitz hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder hatte.
Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin.
Kosten für die Nachbeurkundung : 40,00 Euro
Kosten für eine Sterbeurkunde : 10,00 Euro
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland gestorbene Person ihren Wohnsitz hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder hatte.
Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin.
Kosten für die Nachbeurkundung : 40,00 Euro
Kosten für eine Sterbeurkunde : 10,00 Euro