Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Stadt Eutin
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig.
Die schulpflichtigen Kinder, die bis 13. September 2014 beim Einwohnermeldeamt der Stadt Eutin gemeldet waren, haben bereits eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung erhalten.
Neu zugezogene Eltern schulpflichtiger Kinder und Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, sollten sich möglichst umgehend, spätestens aber bis 21. November 2014 in der
Hauptstelle der Gustav-Peters-SchuleBlaue Lehmkuhle 12
23701 Eutin
Tel.: 04521-1644
bzw. in der
Außenstelle am SeeLübsche Koppel 7
23701 Eutin
Tel.: 04521-3331
melden. Die Sekretariate sind in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.