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Gemeinde Süsel
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Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Stadt Eutin

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig.

Die schulpflichtigen Kinder, die bis 13. September 2014 beim Einwohnermeldeamt der Stadt Eutin gemeldet waren, haben bereits eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung erhalten.

Neu zugezogene Eltern schulpflichtiger Kinder und Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, sollten sich möglichst umgehend, spätestens aber bis 21. November 2014 in der

Hauptstelle der Gustav-Peters-Schule
Blaue Lehmkuhle 12
23701 Eutin
Tel.: 04521-1644

bzw. in der

Außenstelle am See
Lübsche Koppel 7
23701 Eutin
Tel.: 04521-3331

melden. Die Sekretariate sind in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

24.10.2014 
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