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Gemeinde Süsel
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Stadtverordnung Ladenöffnungszeiten am 31.01.2016

 

Stadtverordnung

über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Eutin

 

Aufgrund des § 5 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LöffZG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2006 ( GVOBl. Schl.-H. S. 243 ) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 ( GVOBl. Schl.-H. S. 252) ergeht folgende Verordnung:

§ 1

(Räumlicher Geltungsbereich)

Diese Verordnung gilt nur für das gesamte Stadtgebiet.

§ 2

(Zeitlicher Geltungsbereich)

Die Verkaufsstellen in der Stadt Eutin in dem in § 1 genannten Bereich dürfen aus Anlass der Veranstaltung „Winter-Kehr aus“ am Sonntag, dem 31.01.2016 in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 3

Von den Gewerbetreibenden, die von dieser Verordnung Gebrauch machen, sind die Vorschriften des § 12 LöffZG ( Aufsicht und Auskunft ), § 13 LöffZG (Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) sowie insbesondere des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes zu beachten.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 LöffZG. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 5 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Diese Verordnung tritt am 01.02.2016 außer Kraft

 

Eutin, den 20.01.2016

 

Stadt Eutin

- Der Bürgermeister -

Fachdienst Bürgerservice

Öffentliche Sicherheit

 

 

Klaus-Dieter Schulz

Bürgermeister

26.01.2016 
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