Stadtverordnung Ladenöffnungszeiten am 31.01.2016
Stadtverordnung
über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Eutin
Aufgrund des § 5 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LöffZG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2006 ( GVOBl. Schl.-H. S. 243 ) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 ( GVOBl. Schl.-H. S. 252) ergeht folgende Verordnung:
§ 1
(Räumlicher Geltungsbereich)
Diese Verordnung gilt nur für das gesamte Stadtgebiet.
§ 2
(Zeitlicher Geltungsbereich)
Die Verkaufsstellen in der Stadt Eutin in dem in § 1 genannten Bereich dürfen aus Anlass der Veranstaltung „Winter-Kehr aus“ am Sonntag, dem 31.01.2016 in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr geöffnet sein.
§ 3
Von den Gewerbetreibenden, die von dieser Verordnung Gebrauch machen, sind die Vorschriften des § 12 LöffZG ( Aufsicht und Auskunft ), § 13 LöffZG (Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) sowie insbesondere des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes zu beachten.
§ 4
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 LöffZG. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 01.02.2016 außer Kraft
Eutin, den 20.01.2016 |
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Klaus-Dieter Schulz Bürgermeister |