Feststellung eines neuen Gemeindevertreters
Der bei der Gemeindewahl am 26.05.2013 als Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gewählte Andreas Wende, Gömnitz, Talstraße 21 Wolfgang Pooch, Am Wittenmoor W, 23701 Süsel hat sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Herrn Andreas Lunau, Röbel, Hollenweg 1, 23701 Süsel, als nachrückenden Listenbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Nachfolger für den ausscheidenden Gemeindevertreter fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gem. § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.
Eutin, 24.02.2016
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Klaus-Dieter Schulz