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Bekanntmachung der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eutin vom 28. Februar 2016

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein hat am 27.04.2016 gemäß § 54 Ziffer 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eutin vom 28.02.2016 für gültig erklärt.

Damit ist das von mir am 05.03.2016 bekannt gegebene, endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eutin bestätigt. Die rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung wird hiermit bekannt gegeben.

 

Eutin, 02.05.2016
Der Gemeindewahlleiter
gez. Klaus-Dieter Schulz

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