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Sauberkeit in der Stadt

Das Ordnungsamt der Stadt Eutin bittet die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf Sauberkeit in der Stadt zu achten. Seit Anfang des Jahres gilt das neue Landesgesetz zum Halten von Hunden – dort ist jetzt auch die Verpflichtung zur Hundekotbeseitigung eingeführt. Das heißt, die Halter sind verpflichtet die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Sollte dies nicht geschehen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet werden kann. Es gibt 18 Hundebeutel-Stationen in der ganzen Stadt, die den Hundehaltern zur freien Verfügung stehen. Davon allein vier im Innenstadtbereich.

Außerdem bittet das Ordnungsamt alle Raucher, ihre Zigarettenkippen in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Das Problem ist besonders im Innenstadtbereich sichtbar und von der Straßenreinigung allein nicht zu lösen. Auch Anwohner und Ladenbesitzer in der Innenstadt werden gebeten mitzuhelfen, die Bereiche unmittelbar vor ihren Türen sauberzuhalten.

02.06.2016 
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